Grundlagen des EU-Reiserechts: Ausfälle wegen Schlechtwetter

Für Verspätungen in der EU gibt es oft eine großzügige Entschädigung. Bereits seit 2004 ist die EG Verordnung 261/2004 ein mächtiges Werkzeug, um Passagieren innerhalb der Europäischen Union faire Bedingungen zu verschaffen. Diese Regelung gilt für traditionelle Fluggesellschaften und Online-Buchungsunternehmen gleichermaßen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Versäumen des Fluges von der Fluggesellschaft zu verantworten ist. Dabei stellt sich vielen Fluggästen die Frage, ob auch eine Flugverspätung und Ausfälle wegen schlechten Wetters abgedeckt wären.

Welche Rechte haben Sie nach Ausfällen wegen Schlechtwetters

Wenn ein Flug aufgrund von schlechtem Wetter storniert wird, muss die Fluggesellschaft Ihnen eine Rückerstattung oder einen Alternativflug anbieten. Wenn sie dies nicht tun können, müssen sie Ihnen eine andere Form der Entschädigung zukommen lassen.  Die Fluggesellschaft ist gesetzlich nicht verpflichtet, für zusätzliche Kosten aufzukommen, die Ihnen durch die Annullierung des Fluges entstehen. 

Wenn Sie jedoch bereits am Flughafen auf Ihren Flug gewartet haben und dieser wegen schlechten Wetters annulliert wurde, sollte die Fluggesellschaft Ihre Kosten für Verpflegung und Unterkunft übernehmen, bis Sie einen anderen Flug nehmen. Eine pauschale Entschädigung gemäß der Tabelle in der EU Fluggastrechteverordnung gibt es aber nicht. Aber wie können sie trotzdem entschädigt werden?

Schließen Sie vor Ihrer Reise eine Reiseversicherung ab

Eine Reisekrankenversicherung schließen viele Menschen ab, um eine mögliche Behandlung im Ausland abzudecken oder Kosten zumindest nachträglich abrechnen zu können. Es ist aber durchaus ratsam, bei teureren Flugreise auch eine internationale Reiseversicherung abzuschließen, die auch Ausfälle oder den Reiserücktritt abdeckt. Man weiß nie, was passieren kann, und Vorsicht ist besser als Nachsicht. 

Die Auslandskrankenversicherung sollten Sie trotzdem noch vor der Reiseversicherung abschließen, denn diese deckt Sie ab, wenn Sie im Ausland eine medizinische Behandlung benötigen. Es hilft Ihnen auch, die Behandlungskosten in einem anderen Land abzurechnen, was nicht einfach ist, wenn Sie nicht von dort kommen. Eine internationale Reiseversicherung bietet hingegen auch Schutz für Personen, die mit Ihnen gemeinsam reisen, einschließlich Reisen zu Arbeits- oder Freizeitzwecken. Sie schließt auch Personen ein, die an einer Vorerkrankung leiden oder Familienmitglieder mit einer anderen Staatsbürgerschaft. All diese Umstände kann selbst eine gute Reisekrankenversicherung meistens nicht bieten.

Entschädigung nach Ausfällen wegen außergewöhnlicher Umstände?

Das EU-Fluggastrecht besagt, dass Passagiere keinen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn ihre Flüge aufgrund außergewöhnlicher Umstände annulliert werden. Dies unterscheidet sich von den in Kanada oder den USA geltenden Entschädigungsregeln. In Kanada haben Passagiere immer Anspruch auf Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft einen Flug nicht wie geplant durchführt. Passagiere können auch nach EU-Recht für ihre annullierten Flüge entschädigt werden, aber leider nicht, wenn sie aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie Stürme und Regen, Schnee usw. annulliert wurden. Auf diesen Passus berufen sich daher fast alle Briefe, mit denen Entschädigungsansprüche abgelehnt werden. Wenn dies passiert, kann man seinen Anspruch nur noch mit rechtlicher Hilfe durchsetzen. 

Wer seine Chancen von vorneherein etwas verbessern möchte, kann einen Dienstleister für Flugentschädigungen beauftragen. Diese treiben die Forderung mit Autorisierung der Fluggäste durch und setzen die Fluggesellschaft unter Druck. Da Webseiten wie Flightright.at dabei über 90 % der Fälle gewinnen, die sie vor Gericht bringen, sind Fluglinien bisweilen schneller bereit, die Entschädigung auszuzahlen.